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FAQ
Häufige Fragen
Worum geht es bei der Vollversammlungswahl?
Bei der Wahl zur Vollversammlung der IHK Bonn/Rhein-Sieg sind alle IHK-Mitglieder wahlberechtigt – die Vollversammlung ist somit ein regionales „Parlament der Wirtschaft“. Gewählt werden 58 Mitglieder in verschiedenen Wahlgruppen für eine Dauer von fünf Jahren. Darüber hinaus kann die Vollversammlung anschließend bis zu zwölf weitere Mitglieder ergänzen („Kooptation“), um eine größere Repräsentanz der regionalen Wirtschaft sicherzustellen.
Wann findet die IHK-Wahl statt?
Die Wahlunterlagen werden Anfang September 2026 an alle IHK-Mitglieder versandt. Bis zum 7. Oktober 2026 (17 Uhr) läuft dann die Wahlfrist, in der alle Wahlberechtigten schriftlich oder online ihre Stimme abgeben können.
Warum sollte ich mitwählen – was bringt das meinem Unternehmen?
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist eine starke Stimme für die Wirtschaft in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Von der Ausbildung über Kommunalsteuern bis hin zum Verkehr – die IHK bringt sich bei Themen, die für die regionale Wirtschaft wichtig sind, im Interesse ihrer Mitglieder in die Debatte ein.
Die Vollversammlungswahl ist für jedes IHK-Mitglied die zentrale Möglichkeit, über den Kurs der IHK mitzubestimmen. Denn die Vollversammlung ist das höchste Organ der IHK und bestimmt die Leitlinien der IHK-Arbeit, etwa bei der politischen Interessenvertretung. Sie beschließt zudem über Grundsatzfragen wie Satzung, Wirtschaftsplan oder die Höhe der IHK-Beiträge.
Dahinter steckt das Prinzip der „Selbstverwaltung der Wirtschaft“. Das heißt, die Mitglieder der IHK bestimmen im gesetzlichen Rahmen selbst über die zentralen Aspekte der IHK-Arbeit. Dabei soll die Vollversammlungswahl die Wirtschaft des IHK-Bezirks nach Branchen und Unternehmensgrößen spiegelbildlich abbilden.
Wer darf wählen – und wer übt das Wahlrecht aus?
Wahlberechtigt sind alle IHK‑Zugehörigen; jedes Mitglied hat eine Stimme. Ausüben darf das Wahlrecht die vertretungsberechtigte Person (z. B. Inhaber/-in, Geschäftsführung); auch eine Prokuristin/ein Prokurist oder eine von den Vertretungsberechtigten bevollmächtigte Person kann die Stimme abgeben – pro Mitglied jedoch immer nur eine Person.
Wie gebe ich meine Stimme ab: online oder per Brief?
Beides ist möglich. Die Wahl findet kombiniert elektronisch (Online‑Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt – es zählt die zuerst eingehende Stimme. Sie erhalten dafür Wahlunterlagen mit Zugangsdaten für das Wahlportal und ein Briefwahl‑Set zugesandt.
Wann erhalte ich die Wahlunterlagen – und wie lange habe ich Zeit?
Die IHK versendet die Unterlagen im September 2026 an alle Wahlberechtigten. Dann haben alle Wahlberechtigte voraussichtlich drei Wochen Zeit, um ihre Stimme abzugeben. Den genauen Zeitraum setzt der Wahlausschuss noch fest
Wer darf sich zur Wahl stellen?
Sie können sich zur Wahl stellen, wenn Sie spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und für Ihr Unternehmen das IHK-Wahlrecht ausüben dürfen. Das heißt, Sie sind Inhaber/-in Ihres Unternehmens bzw. gesetzlich Vertretungsberechtigte/-r, eingetragene/-r Prokurist/-in oder besonders bestellte/-r Bevollmächtigte/-r. Pro IHK‑Mitglied darf sich nur eine Person zur Wahl stellen.
Wie reiche ich meine Kandidatur ein?
Den Wahlvorschlag reichen Sie schriftlich ein; per Post oder als eingescanntes Dokument per E-Mail (wahlteam@bonn.ihk.de). Er muss die Pflichtangaben zu Person und Unternehmen enthalten und eine Zustimmungserklärung, dass die Kandidatur angenommen wird und keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Muster stellen wir demnächst zum Download zur Verfügung.
Anschließend achten Sie auf die Frist: Der Wahlausschuss fordert die Wahlberechtigten öffentlich auf, bis vier Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist zu den Wählerlisten Wahlvorschläge einzureichen und weist dabei auch auf die Zahl der zu wählenden Sitze je Wahlgruppe/Betriebsgrößenklasse hin.
Wie kann ich meine potenziellen Wähler kontaktieren?
Für Wahlwerbung dürfen Kandidierende bestimmte Kontaktdaten ihrer Wahlgruppe erhalten – zweckgebunden und mit Löschpflicht nach der Wahl. Bei Interesse schreiben Sie bitte an wahlteam@bonn.ihk.de.
Wo veröffentlicht die IHK rechtsverbindliche Informationen zur Wahl/VV?
Im Internet auf der Website der IHK Bonn/Rhein‑Sieg.
Wie wird die Anzahl der Sitze festgelegt?
Die Sitzverteilung soll die Struktur des Bezirks abbilden; Kriterien sind u. a. Gewerbeertrag/Gewinn, Beschäftigtenzahl und die Zahl der IHK‑Zugehörigen zu der jeweiligen Wahlgruppe.
Wann und wo wird das Ergebnis veröffentlicht?
Nach der Auszählung stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest und macht die Namen der Gewählten bekannt; die Veröffentlichung erfolgt auf der Website der IHK Bonn/Rhein‑Sieg sowie auf dieser Website.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Die Amtszeit dauert grundsätzlich 5 Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung der neuen Vollversammlung und endet mit der konstituierenden Sitzung der nächsten Vollversammlung.







