Warum kandidieren?
Drei gute Gründe für Ihre Kandidatur
Weitere Informationen zu Wahl und Kandidatur finden Sie im Abschnitt „Häufige Fragen“.
Alle an einer Kandidatur Interessieren laden wir zudem am 13. Mai 2026 zu einer Infoveranstaltung mit anschließendem Get-Together in die IHK ein.
Vollversammlungswahl 2026
Sie möchten kandidieren?
FAQ
Häufige Fragen zur Kandidatur
Welche Wahlgruppen gibt es?
Je nach Zugehörigkeit, können Sie in einer der folgenden Wahlgruppe kandidieren:
- Industrie / Produzierendes Gewerbe ≤ 9 MA
1+. Industrie / Produzierendes Gewerbe ≥ 10 MA - Großhandel ≤ 9 MA
2+. Großhandel ≥ 10 - Einzelhandel ≤ 9 MA
3+. Einzelhandel ≥ 10 MA - Banken & Versicherungen
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Information und Telekommunikation
- Verkehr und Logistik
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Immobilienwesen ≤ 9 MA
9+. Immobilienwesen ≥ 10 MA - Gesundheitswesen/ Wellness ≤ 9 MA
10+. Gesundheitswesen/ Wellness ≥ 10 MA - Kultur- und Kreativwirtschaft
- Verbraucher und Unternehmensnahe Dienstleistungen ≤ 9 MA
12+. Verbraucher und Unternehmensnahe Dienstleistungen ≥ 10 MA
Wer darf sich zur Wahl stellen?
Sie können sich zur Wahl stellen, wenn Sie spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und für Ihr Unternehmen das IHK-Wahlrecht ausüben dürfen. Das heißt, Sie sind Inhaber/-in Ihres Unternehmens bzw. gesetzlich Vertretungsberechtigte/-r, eingetragene/-r Prokurist/-in oder besonders bestellte/-r Bevollmächtigte/-r. Pro IHK‑Mitglied darf sich nur eine Person zur Wahl stellen.
Wie reiche ich meine Kandidatur ein?
Den Wahlvorschlag reichen Sie schriftlich ein; per Post oder als eingescanntes Dokument per E-Mail (wahlteam@bonn.ihk.de). Er muss die Pflichtangaben zu Person und Unternehmen enthalten und eine Zustimmungserklärung, dass die Kandidatur angenommen wird und keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Muster stellen wir demnächst zum Download zur Verfügung.
Anschließend achten Sie auf die Frist: Der Wahlausschuss fordert die Wahlberechtigten öffentlich auf, bis vier Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist zu den Wählerlisten Wahlvorschläge einzureichen und weist dabei auch auf die Zahl der zu wählenden Sitze je Wahlgruppe/Betriebsgrößenklasse hin.
Wie kann ich meine potenziellen Wähler kontaktieren?
Für Wahlwerbung dürfen Kandidierende bestimmte Kontaktdaten ihrer Wahlgruppe erhalten – zweckgebunden und mit Löschpflicht nach der Wahl. Bei Interesse schreiben Sie bitte an wahlteam@bonn.ihk.de.


