IHK-Wahl 2026
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Warum kandidieren?

Drei gute Gründe für Ihre Kandidatur

Weitere Informationen zu Wahl und Kandidatur finden Sie im Abschnitt „Häufige Fragen“.

Alle an einer Kandidatur Interessieren laden wir zudem am 13. Mai 2026 zu einer Infoveranstaltung mit anschließendem Get-Together in die IHK ein.

Mitentscheiden

Als Mitglied der Vollversammlung bestimmen Sie mit über Fragen, die für Ihre Branche und Ihr Unternehmen wichtig sind.

Netzwerk

In der Vollversammlung lernen Sie Unternehmerinnen und Unternehmer aus ganz unterschiedlichen Wirtschaftszweigen in Bonn/Rhein-Sieg kennen.

Besondere Einblicke

Jede Vollversammlungssitzung startet mit dem Gastvortrag eines renommierten Experten/einer renommierten Expertin.

Sprecher mit Mikrofon bei einer Sitzung am Konferenztisch.

Vollversammlungswahl 2026

Sie möchten kandidieren?

Einfach Formular ausfüllen – wir melden uns bei Ihnen.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Kandidatur

    Welche Wahlgruppen gibt es?

    Je nach Zugehörigkeit, können Sie in einer der folgenden Wahlgruppe kandidieren:

    1. Industrie / Produzierendes Gewerbe ≤ 9 MA
      1+. Industrie / Produzierendes Gewerbe ≥ 10 MA
    2. Großhandel ≤ 9 MA
      2+. Großhandel ≥ 10
    3. Einzelhandel ≤ 9 MA
      3+. Einzelhandel ≥ 10 MA
    4. Banken & Versicherungen
    5. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
    6. Information und Telekommunikation
    7. Verkehr und Logistik
    8. Hotel- und Gaststättengewerbe
    9. Immobilienwesen ≤ 9 MA
      9+. Immobilienwesen ≥ 10 MA
    10. Gesundheitswesen/ Wellness ≤ 9 MA
      10+. Gesundheitswesen/ Wellness ≥ 10 MA
    11. Kultur- und Kreativwirtschaft
    12. Verbraucher und Unternehmensnahe Dienstleistungen ≤ 9 MA
      12+. Verbraucher und Unternehmensnahe Dienstleistungen ≥ 10 MA

    Wer darf sich zur Wahl stellen?

    Sie können sich zur Wahl stellen, wenn Sie spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und für Ihr Unternehmen das IHK-Wahlrecht ausüben dürfen. Das heißt, Sie sind Inhaber/-in Ihres Unternehmens bzw. gesetzlich Vertretungsberechtigte/-r, eingetragene/-r Prokurist/-in oder besonders bestellte/-r Bevollmächtigte/-r. Pro IHK‑Mitglied darf sich nur eine Person zur Wahl stellen.

    Wie reiche ich meine Kandidatur ein?

    Den Wahlvorschlag reichen Sie schriftlich ein; per Post oder als eingescanntes Dokument per E-Mail (wahlteam@bonn.ihk.de). Er muss die Pflichtangaben zu Person und Unternehmen enthalten und eine Zustimmungserklärung, dass die Kandidatur angenommen wird und keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Muster stellen wir demnächst zum Download zur Verfügung.

    Anschließend achten Sie auf die Frist: Der Wahlausschuss fordert die Wahlberechtigten öffentlich auf, bis vier Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist zu den Wählerlisten Wahlvorschläge einzureichen und weist dabei auch auf die Zahl der zu wählenden Sitze je Wahlgruppe/Betriebsgrößenklasse hin.

    Wie kann ich meine potenziellen Wähler kontaktieren?

    Für Wahlwerbung dürfen Kandidierende bestimmte Kontaktdaten ihrer Wahlgruppe erhalten – zweckgebunden und mit Löschpflicht nach der Wahl. Bei Interesse schreiben Sie bitte an wahlteam@bonn.ihk.de.

    Ihr Engagement

    Mitmachen.
    Mitgestalten.

    Mehr als 2.000 Unternehmer/-innen und Führungskräfte engagieren sich ehrenamtlich bei der IHK: in der Vollversammlung, in Arbeitskreisen und Ausschüssen oder als Prüfer/-innen für die betriebliche Ausbildung. Werden Sie jetzt Teil der IHK-Welt.

    Engagement-Möglichkeiten entdecken
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